Die aktuelle Verordnung für das Gastgewerbe im Saarland inkl. der Vorgaben des Saarländischen COVID-19-Maßnahmegesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in unserem Schloss eingehalten bzw. umgesetzt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie sehr bald wieder in unseren Schlossmauern begrüßen dürfen.